Ratgeber
Aktualisiert 2026-06-21
lexoffice, DATEV und Shopify: Buchhaltungssuite oder DATEV-Export?
Wer “lexoffice DATEV Shopify” sucht, vergleicht oft zwei Dinge, die gar nicht in dieselbe Schublade gehören. Auf der einen Seite steht lexoffice, heute Lexware Office, ein komplettes Buchhaltungsprogramm mit eigenem Abo, das Sie zusätzlich bezahlen. Auf der anderen Seite steht der reine DATEV-Export für Ihren Shopify-Shop, also eine Datei für die Steuerkanzlei. Das ist keine Frage von “besser oder schlechter”, sondern von “zwei verschiedene Dinge”. Diese Seite erklärt in einfachen Worten, was lexoffice ist, was ein DATEV-Export ist und wann welcher Weg passt.
Hinweis vorweg: EasyBelege ist Software, keine Steuerberatung. Welcher Weg steuerlich der richtige für Ihren Shop ist, entscheidet Ihr Steuerberater.
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden
lexoffice (Lexware Office) ist eine Buchhaltungssuite, also ein komplettes Buchhaltungsprogramm. Damit schreiben Sie Rechnungen, erfassen Belege und erstellen die Meldungen für das Finanzamt, zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR, die einfache Gewinnermittlung für kleine Betriebe). Sie buchen also selbst in diesem Programm. Shopify ist dabei nur eine von vielen Anbindungen und nicht der Schwerpunkt. Das Programm holt die Shopify-Daten zwar herein, aber jede einzelne Auszahlung mit Gebühren und Rückerstattungen genau abzustimmen, ist nicht seine Stärke. Ein Werkzeug, das nur für diese Aufgabe gebaut ist, macht das gründlicher.
Ein DATEV-Export ist etwas anderes. Hier buchen Sie nicht selbst. Stattdessen entsteht eine fertige Datei, die Ihre Steuerkanzlei in DATEV einliest. DATEV ist die Software, mit der die meisten Steuerberater in Deutschland arbeiten. Diese Datei heißt Buchungsstapel und liegt im DATEV-Format vor (technisch ein sogenannter EXTF-Buchungsstapel der Datenkategorie 21). Sie buchen also nicht selbst, sondern liefern Ihrem Steuerberater saubere Daten, mit denen er weiterarbeitet.
Der Kern: Eine direkte Verbindung zwischen Shopify und DATEV gibt es nicht. Der Weg führt immer über einen Export, also über eine Datei. Die Frage ist nur, ob Sie diese Datei aus einem kompletten Programm wie lexoffice herausholen oder aus einem schlanken Brückentool, das nur diese eine Aufgabe erledigt.
Wie lexoffice (Lexware Office) abrechnet
lexoffice kostet einen festen Preis pro Monat, der nicht von der Zahl Ihrer Bestellungen abhängt. Die Tarife (Stand Juni 2026, Nettopreise, also zuzüglich Mehrwertsteuer) reichen von S für 7,90 Euro über M für 12,90 Euro und L für 21,90 Euro bis XL für 32,90 Euro im Monat. Es gibt eine kostenlose Testphase von 30 Tagen und keine Einrichtungsgebühr. Wichtig: Das ist ein eigenes Abo beim Anbieter, das Sie zusätzlich bezahlen. Die Shopify-Anbindung kommt obendrauf.
Ein fester Monatspreis klingt erst einmal angenehm, weil der Preis nicht mit jedem zusätzlichen Verkauf steigt. Der Haken liegt woanders: Die Tarifstufen sind nach Funktionen gestaffelt. Wer Buchhaltung, EÜR und Umsatzsteuer braucht, landet schnell im mittleren oder oberen Tarif. Und Shopify bleibt für ein solches Programm eine Anbindung unter vielen, kein Spezialgebiet. Eine genaue Gegenüberstellung der Anbieter, auch von sevdesk und den spezialisierten Brückentools, finden Sie unter Pathway-Alternative 2026.
Warum die Auszahlung der heikle Punkt ist
Hier zeigt sich, wofür ein komplettes Programm gut ist und wofür ein DATEV-Brückentool. Das größte Problem bei der Shopify-Buchhaltung ist nicht das Rechnungschreiben, sondern die Auszahlung, also das Geld, das Shopify auf Ihr Bankkonto überweist.
Die Berichte in Shopify (Shopify Reports) rechnen nach dem Verkaufsdatum. Die Auszahlung von Shopify Payments kommt aber nach dem Auszahlungsdatum. Sie ist außerdem ein Nettobetrag, das heißt, die Gebühren und Rückerstattungen sind schon abgezogen. Und sie fasst mehrere Tage und viele Bestellungen in einer einzigen Überweisung zusammen. Wer nur die Banküberweisung verbucht, setzt den Umsatz zu niedrig an und verliert Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer. Mehr dazu in Shopify Buchhaltung: der Leitfaden für Händler.
Sauber wird es nur, wenn jede Bestellung als Umsatz, jede Gebühr als Kosten und jede Auszahlung als reine Geldbewegung gebucht wird. Diese Geldbewegung läuft über ein Geldtransitkonto. Das ist ein Durchlaufkonto, auf dem die gebündelte Auszahlung mit den einzelnen Bestellungen verrechnet wird, bis am Ende alles aufgeht. Genau dieses Abstimmen jeder einzelnen Bestellung ist die Stärke eines spezialisierten Werkzeugs. Ein komplettes Buchhaltungsprogramm kann das auch, aber es ist nicht sein Schwerpunkt, und je nach Tarif und Anbindung müssen Sie hier von Hand nacharbeiten.
Was die Steuerkanzlei in DATEV wirklich braucht
Wenn Sie ohnehin mit einer Steuerkanzlei in DATEV arbeiten, brauchen Sie oft gar keine zweite Buchhaltungssoftware. Sie brauchen einen sauberen Buchungsstapel, den die Kanzlei direkt einlesen kann. Ein zweites Programm neben der Kanzlei ist dann doppelte Arbeit und doppelte Kosten.
Ein guter DATEV-Export hält die folgenden Fälle sauber auseinander. EasyBelege ist Software, keine Steuerberatung. Wie diese Fälle am Ende genau einzuordnen sind, entscheidet Ihr Steuerberater.
- Privatkunden in der EU (über OSS). Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern laufen über das sogenannte One-Stop-Shop-Verfahren (OSS, § 18j UStG). Dabei zahlen Sie die Umsatzsteuer für alle EU-Länder gebündelt über eine einzige Stelle. Sobald Ihre Verkäufe in andere EU-Länder zusammen 10.000 Euro im Jahr übersteigen (§ 3c Abs. 4 UStG), fällt die Steuer im Land des Kunden an. Diese OSS-Umsätze gehören getrennt ausgewiesen und nicht in die normale Voranmeldung.
- Firmenkunden in der EU (B2B). Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern sind steuerfrei (§ 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a UStG), wenn Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Käufers erfassen und die Zusammenfassende Meldung beim Finanzamt abgeben.
- Länder außerhalb der EU (Drittland). Lieferungen in Länder außerhalb der EU sind steuerfrei (§ 4 Nr. 1a in Verbindung mit § 6 UStG), wenn Sie die Ausfuhr nachweisen können.
- Shopify-Gebühren. Sie werden netto aus Irland in Rechnung gestellt. Dafür gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Hier schuldet ausnahmsweise der Käufer die Umsatzsteuer, nicht der Verkäufer. Diese Gebühren werden deshalb anders gebucht als eine normale deutsche Rechnung.
Dazu kommt der richtige Kontenrahmen, also der Katalog der Konten, auf die gebucht wird. DATEV kennt zwei Standards: Beim SKR03 sind die Konten nach dem Ablauf im Betrieb sortiert, beim SKR04 nach dem Aufbau der Bilanz. Die Kontonummern unterscheiden sich vollständig. Welcher Standard gilt, hängt an Ihrer Kanzlei. Ein guter Export kann beide. Wie Sie Ihre Zahlen sauber übergeben, zeigt Shopify und der Steuerberater.
Wann lexoffice, wann ein DATEV-Brückentool
Eine einfache Entscheidungshilfe.
lexoffice (oder ein anderes komplettes Buchhaltungsprogramm) passt, wenn:
- Sie Ihre Buchhaltung selbst machen wollen, ohne eine Steuerkanzlei fest einzubinden.
- Sie ohnehin Rechnungen, Belege und EÜR in einem Programm zusammenführen möchten.
- Sie das Abo schon nutzen und Shopify nur einer von mehreren Verkaufskanälen ist.
- Ihr Shop überschaubar ist und Ihnen die genaue Abstimmung der Auszahlungen weniger wichtig ist.
Ein DATEV-Brückentool wie EasyBelege passt, wenn:
- Sie mit einer Steuerkanzlei in DATEV arbeiten und nur eine saubere, fertige Datei zum Einlesen brauchen.
- Sie keine zweite Buchhaltungssoftware mit eigenem Abo nebenher betreiben wollen.
- Ihnen das Abstimmen jeder einzelnen Bestellung mit den Shopify-Payments-Auszahlungen wichtig ist.
- Sie EU-Privatkunden (OSS), EU-Firmenkunden (B2B) und Länder außerhalb der EU sauber getrennt im Buchungsstapel haben möchten.
Kurz gesagt: lexoffice ist ein Ort, an dem Sie selbst buchen. EasyBelege ist eine Brücke, die Ihre Shopify-Daten in eine Datei für die Kanzlei verwandelt. Wer schon eine Kanzlei in DATEV hat, fährt mit der Brücke meist günstiger und mit weniger Doppelarbeit.
Wie EasyBelege das übernimmt
EasyBelege liest Ihre Shopify-Bestellungen, Steuern, Rückerstattungen, Gebühren und die Shopify-Payments-Auszahlungen aus und erstellt daraus einen DATEV-Buchungsstapel. Die Auszahlungen werden Bestellung für Bestellung abgestimmt, die Gebühren laufen über ein eigenes Geldtransitkonto, und am Ende geht der Stapel auf. Welche Bestellung auf welches Konto gebucht wird, können Sie in SKR03 oder SKR04 frei einstellen. Ihr Steuerberater bestätigt diese Zuordnung einmal.
Der Export wird auf Format und Plausibilität geprüft. Im Test gegen das offizielle DATEV-Prüfprogramm erreicht EasyBelege 0 Formatfehler, auch bei rund 15.000 Zeilen. Wichtig zur Einordnung: Das Prüfprogramm prüft nur das Format der Datei, also ob die Spalten, die Kodierung und der Aufbau stimmen. Ob eine Buchung steuerlich richtig ist, prüft es nicht. Diese Verantwortung bleibt bei Ihnen und Ihrer Kanzlei. EasyBelege ist Software, keine Steuerberatung. Die Zuordnung der Konten und die Steuerschlüssel sind Vorschläge, die Ihr Steuerberater prüft und freigibt.
Ein guter erster Schritt: Mit dem Shopify DATEV Export Leitfaden sehen Sie den kompletten Weg vom Verkauf bis zur fertigen Buchung. So merken Sie schnell, ob für Ihren Shop ein komplettes Programm wie lexoffice oder eine schlanke DATEV-Brücke der bessere Weg ist.
Häufige Fragen
Kann lexoffice direkt nach DATEV exportieren? Ja, lexoffice (Lexware Office) bietet einen DATEV-Export. Es ist aber ein komplettes Buchhaltungsprogramm mit eigenem Abo, das Sie zusätzlich bezahlen. Wenn Sie ohnehin eine Steuerkanzlei in DATEV nutzen, brauchen Sie dieses zweite Programm oft nicht, sondern nur einen sauberen Buchungsstapel.
Was ist der Unterschied zwischen lexoffice und einem DATEV-Brückentool? lexoffice ist ein Programm, in dem Sie selbst buchen, mit Rechnungen, Belegen und Umsatzsteuer. Ein Brückentool wie EasyBelege bucht nicht selbst, sondern erstellt nur die DATEV-Datei, die Ihre Kanzlei einliest. Es ist auf das Abstimmen der Shopify-Payments-Auszahlungen spezialisiert.
Brauche ich beides, lexoffice und ein DATEV-Tool? In der Regel nicht. Entweder Sie führen Ihre Buchhaltung selbst in einem Programm, oder Sie arbeiten mit einer Steuerkanzlei und liefern ihr einen DATEV-Buchungsstapel. Welcher Weg für Sie passt, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. EasyBelege ist Software, keine Steuerberatung.